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Allgemeine Geschäftsbedingungen

klartxt GmbH

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von klartxt sowie ihrer Rechtsnachfolger im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit. Abweichende Bedingungen sowie Ergänzungen oder Änderungen sind für klartxt nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich von klartxt bestätigt werden. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für die Rechtsnachfolger:innen der Kundin oder des Kunden und alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer besonderen Einbeziehung bedarf.

 

1.2 Mit Erteilung des Auftrages auf der Grundlage unseres Angebotes, spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen von klartxt erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Entgegenstehenden Bestätigungen der Kundin oder des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen.

 

1.3 Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten von klartxt unter agb.klartxt.de verfügbar.

 

2. Angebot und Annahme

2.1 An die Angebote hält sich klartxt vier Wochen gebunden, hiernach sind sie unverbindlich und freibleibend, soweit keine anderen schriftlichen Abreden getroffen wurden.

 

2.2 Mündliche Abreden sind nur dann verbindlich, wenn diese von klartxt schriftlich bestätigt werden.

 

2.3 Das Angebot wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens der Kundin oder des Kunden verbindlich angenommen. Bei fortlaufenden Leistungen kommt der Vertrag spätestens mit der ersten Inanspruchnahme oder Leistung von klartxt zustande.

 

2.4 Nach Beginn mit den auftragsgemäßen Leistungen ist eine Stornierung des Auftrages, gleich in welchem Umfang, nicht mehr möglich.

 

3. Leistungsumfang

3.1 Beschaffenheit und Umfang der Leistungen von klartxt, insbesondere Leistungsdaten sowie die Beschaffenheit von Mustern, Vorlagen oder Entwürfen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag und sind nur verbindlich, wenn klartxt dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

 

3.2 klartxt ist zur Verarbeitung der von der Kundin oder vom Kunden gelieferten Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne usw. ) nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch klartxt findet nicht statt, hierfür ist die Kundin oder der Kunden selbst verantwortlich.

 

3.3 Unabhängig davon, ob die Installation als solche von klartxt erbracht wird, ist klartxt nicht verpflichtet, die vertragsgegenständliche Software der bei der Kundin oder beim Kunden bestehenden Software anzupassen oder die Funktionsfähigkeit der bei der Kundin oder beim Kunden bereits installierten Software sicherzustellen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch dann, wenn die bereits bei der Kundin oder beim Kunden vorhandene Software von klartxt bezogen wurde.

 

3.4 Weitere begleitende oder zusätzliche Leistungen von klartxt, auch die Benutzereinführung und Ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden ist.

 

3.5 Bei der Registrierung von Internet-Domains wird klartxt im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler:in tätig.

 

3.6 Bei einer unvermeidlichen Kostenerhöhung im Hause von klartxt, ist klartxt berechtigt, nach schriftlicher Information der Kundin oder des Kunden bei Dauerschuldverhältnissen eine Kostenanpassung der Pauschale beginnend mit dem kommenden Monat seit Zugang der Information an die Kundin oder den Kunden vorzunehmen.

 

3.7 Für den Fall, dass die Kundin oder der Kunde Leistungen bei klartxt abfragt, die über die vertraglich geschuldeten hinausgehen, rechnet klartxt diese zusätzlichen Leistungen mit € 120,00 netto pro Stunde ab, sollte nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart worden sein.

 

4. Leistungsfristen, Termine, Bindungsfristen

4.1 Zugesagte Liefer- und Fertigungsfristen und -termine sind unverbindlich, solange klartxt sie nicht schriftlich bestätigt hat.

 

4.2 Für den Fall, dass klartxt die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, ist die Kundin oder der Kunde berechtigt, eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 4 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung von klartxt zu fordern. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von Mitarbeitenden von klartxt beruht.

 

4.3 Eine Haftung von klartxt für Verzugsfolgen ist dann ausgeschlossen, wenn die Kundin oder den Kunden das Verschulden für die eingetretene Verzögerung trifft.

 

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

5.1 Einzelaufträge auf Projektbasis werden je nach Schwierigkeitsgrad der Problemlösung und des erforderlichen Personal- und Zeitaufwandes auf der Basis der jeweils aktuellen Stunden- und Tagesverrechnungssätze von klartxt oder nach einzelnen pauschalen Angeboten berechnet.

 

5.2 Fremdleistungen werden unter Vorlage der Fremdrechnungen mit der nach der jeweiligen gültigen Preisliste von klartxt normierten Provision für Leistungen der Fachabteilungen sowie für die Übernahme des Zahlungsdienstes weiterberechnet (Handlingkosten). klartxt ist auch berechtigt, die Handlingkosten nach Zeitaufwand der Kundin oder dem Kunden zu berechnen, wenn sich dies für die Kundin oder den Kunden günstiger darstellt und nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, insbesondere nicht die Verrechnung mit dem pauschalen Grundhonorar.

 

5.3 Auslagen werden gegen Vorlage entsprechender Nachweise der Kundin oder dem Kunden berechnet, wenn diese Kosten nicht bereits vertragsgemäß in der Pauschale enthalten sind. Von den Auslagen werden u.a. umfasst technische Kosten für Vervielfältigungen/Kopien, Porto, Telefon-, Telefax- und Onlinegebühren, Transportkosten, Kosten für notwendige Botenfahrten, Taxi- und Fahrtkosten sowie Spesen für notwendige Reisen.

 

5.4 Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen seit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung an klartxt fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 2. Tage nach Absendung bei klartxt, gleichgültig, ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.

 

5.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn klartxt über den Betrag verfügen kann, im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist, bei Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto von klartxt. Die genehmigte Entgegennahme von Wechseln ist keine Stundung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

5.6 klartxt ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren offenen Posten des Kunden zu verrechnen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist klartxt berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.

 

5.7 Werden klartxt Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist klartxt berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

5.8 Alle Leistungen, die von klartxt vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.

 

5.9 Im Verzugsfalle ist klartxt berechtigt, 8 % über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB bei Kaufleuten und 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz bei Verbraucherkäufen zu verlangen, es sei denn, klartxt weist im Einzelfall eine höhere Zinslast aus einem anderen Rechtsgrund nach. Dies gilt auch im Eventualfall einer Stundung der Zahlung.

 

5.10 Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte, insbesondere die ausschließlichen Nutzungsrechte an Urheberrechten sowie das Eigentum und die ausschließlichen Verfügungsrechte an Daten, Unterlagen, Texten sowie stehenden und bewegten Bildern und Tönen, welche im Rahmen der Tätigkeit von klartxt entwickelt wurden, bei klartxt. Mit der endgültigen Bezahlung aller offenen Rechnungen gehen die Verfügungsrechte vollständig auf den Kunden über.

 

6. Kündigung, Kündigung aus wichtigem Grunde

6.1 Die Verträge werden in der Regel projektgebunden geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist nach Auftragserteilung nicht mehr möglich.

 

6.2 Eine Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien derart nachhaltig gestört ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist.

 

7. Gewährleistung

7.1 klartxt informiert die Kundin oder den Kunden, sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von klartxt unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel direkt, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei erkennbaren Mängeln gilt die Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung der Kundin oder des Kunden als mangelfrei abgenommen, wenn innerhalb dieser Frist eine Mängelrüge nicht erfolgt.

 

7.2 Die Kundin oder der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig schriftlich zu dokumentieren, insbesondere durch Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und gegebenenfalls – soweit möglich – Überlassung einer Problemanalyse/eines Probeexemplars.

 

7.3 Bei fristgemäßer und berechtigter Mängelrüge ist klartxt zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Die Kundin oder der Kunde hat klartxt bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.

 

7.4 Unwesentliche oder kleine Mängel, die durch die Eigenart der Leistung bedingt sind oder unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit begründen keinen Sachmangel, sofern die Tauglichkeit der Leistung hiervon nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird.

 

7.5 Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von klartxt durchgeführte Änderungen, Ergänzungen oder sonstigen Manipulationen entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

7.6 Sachmängelansprüche verjähren in einem Jahr bei Erwerb durch Unternehmer, im Übrigen in zwei Jahren, soweit das Gesetz keine längeren Fristen vorsieht oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegeben ist oder eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung bzw. ein arglistiges Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Frist bleiben unberührt.

 

7.7 Hält der Kunde wegen eines gerügten Mangels Zahlungen zurück, müssen diese in angemessenem Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen. Das Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Mangel gerügt wurde und über das Rügerecht kein Zweifel besteht.

 

7.8 Entstandene Aufwendungen, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung für zu Unrecht erfolgte Mängelrügen oder für Schäden entstehen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, hat die Kundin oder der Kunde klartxt zu ersetzen.

 

8. Aufrechnung, Zurückbehaltung

8.1 Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen von klartxt ist nur möglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

 

8.2 Zurückbehaltungsrechte stehen der Kundin oder dem Kunden nur wegen Forderungen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu.

 

9. Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden

9.1 Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, klartxt unverzüglich über Veränderungen der bei Vertragsschluss maßgeblichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über die Rechtsstellung seiner Person, die Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen von klartxt, aber auch und insbesondere betreffend aller Informationen, welche die Bonität der Kundin oder des Kunden betreffen können.

 

9.2 Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, die von klartxt erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und klartxt unverzüglich zu informieren, sobald dieser davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

 

9.3 Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von klartxt nutzen, haftet die Kundin oder der Kunde gegenüber klartxt auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

 

10. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

10.1 Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt, gelten alle an klartxt im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit überlassenen Informationen als nicht vertraulich.

 

10.2 Der Kunde wird hiermit gem. §§ 3, 4 BDSG und § 3 TDDSG belehrt, dass seine Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden.

 

10.3 Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt die Kundin oder der Kunde in diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und –weiterleitung im Rahmen der Vertragsdurchführung durch klartxt ein. Die Kundin oder der Kunde wird ausdrücklich auf sein Recht des jederzeitigen Widerrufs der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft hingewiesen, § 3 Abs. 6 TDDSG.

 

10.4 Die Kundin oder der Kunde seinerseits ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich über die Dienste oder aufgrund der Dienstleistungen von klartxt keine für sie oder ihn nicht bestimmte Daten beschaffen oder diese verändern.

 

10.5 Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Interna, insbesondere Einzelheiten aus dem mit klartxt abgeschlossenen Vertrag streng geheim zu halten. Etwaiger durch einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht klartxt entstehender Schaden ist von der Kundin oder vom Kunden zu tragen.

 

11. Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte

11.1 Soweit bei klartxt oder bei von klartxt beauftragten Dritten im Rahmen der Tätigkeit Urheber-, Leistungsschutz- und / oder Verwertungsrechte entstehen, überträgt klartxt alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung aller offenen Rechnungen auf den Kunden, Ziffer 5.10 gilt entsprechend.

 

11.2 Wenn sich klartxt zur Vertragserfüllung dritten Personen bedient, ist klartxt verpflichtet, zuvor die Nutzungsrechte an etwaigen Urheberrechten für die Tätigkeit der Dritten zu erwerben und auf den Kunden auf der Grundlage der vorstehenden Vereinbarung auf Kosten des Kunden zu übertragen. Ansprüche Dritter auf besondere Vergütungen zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie des Rechts am eigenen Bild, gehen zu Lasten des Kunden. klartxt wird in allen Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor der Verwendung des hiervon betroffenen Materials der Kundin oder dem Kunden Kenntnis geben.

 

11.3 Die Kundin oder der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von klartxt nicht verändern oder entfernen. Die Kundin oder der Kunde ist auch nicht berechtigt, Weiterentwicklungen (Updates oder Upgrades) oder Bearbeitungen gleich welcher Art vorzunehmen ohne Rücksprache mit klartxt. Etwas anderes gilt dann, wenn die Kundin oder der Kunde sich die umfassenden Nutzungsrechte hat einräumen lassen.

 

11.4 Etwaige klartxt bekannte Beschränkungen von Nutzungsrechten wird klartxt der Kundin oder dem Kunden umgehend mitteilen. Insbesondere wird klartxt über bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften die Kundin oder den Kunden aufklären.

 

11.5 Urheber- und Nutzungsrechte für die von der Kundin oder vom Kunden abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfe bleiben bei klartxt.

 

11.6 Bei Texten, wie z.B. Pressemitteilungen verbleiben alle Nutzungsrechte an etwaigen Urheberrechten bei klartxt. Die Kundin oder der Kunde ist nach vollständiger Rechnungsbegleichung berechtigt, die Texte zu überarbeiten. klartxt ist jedoch nur an die der Kundin oder dem Kunden überlassenen Texte inhaltlich gebunden und haftet nur für deren Inhalte.

 

11.7 Die Kundin oder der Kunde ist nicht berechtigt, die Wortmarke „klartxt“ und / oder die Wort/Bildmarkenkombination mit dem Wortbestandteil „klartxt“ gleich in welcher Art und Weise zu nutzen. Der Kundin oder dem Kunden ist bekannt, dass klartxt die Markenrechte beim Deutschen Patentamt für sich zur Eintragung gebracht hat.

 

12. Haftung von klartxt, Schadenersatz

12.1 klartxt übernimmt keine Garantie dafür, dass die Providerleistungen für einen bestimmten Dienst, oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar sind. Dies obliegt dem jeweiligen Provider selbst.

 

12.2 klartxt übernimmt auch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch den jeweiligen Provider verursacht wurden oder für Störungen innerhalb des Internets.

 

12.3 klartxt übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Sachschäden oder Schäden sonstiger Art, die durch Mängel in der vom Kunden oder Dritten überlassenen Dokumentation (z. B. Betriebsanleitungen) entstehen, für die Inhalte der zu erstellenden Materialien (z. B. Inhalts-/Textfehler durch fehlerhafte Vorlagen), soweit diese vom Kunden oder Dritten geliefert werden oder Schäden, die auf fehlerhaftes oder unvollständiges Material von anderen Dienstleisterinnen und Dienstleistern (z. B. Abbildungserstellung / Layoutvorlagen), insbesondere auf falsche Herstellerinformationen zurückgehen.

 

12.4 Eine Haftung ist auch ausgeschlossen für Schäden, die aus der Nutzung oder dem Gebrauch der von Zulieferinnen oder Zulieferern gestellten Software oder über das Internet heruntergeladener Software resultieren.

 

12.5 Insbesondere haftet klartxt nicht für fremde Inhalte von Internetseiten, die im Rahmen der Leistungserbringung von klartxt von Dritten übernommen wurden. klartxt ist auch nicht verpflichtet, die vertragsgemäß zu bearbeitenden Inhalte rechtlich prüfen zu lassen. Eine Haftung von klartxt ist insbesondere auch dann ausgeschlossen, wenn vor dem Hintergrund der Rechtsprechung durch eine Verlinkung eine Verantwortlichkeit für den Inhalt der durch den Link verbundenen Seiten angenommen wird oder würde.

 

12.6 klartxt haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen.

 

12.8 Ebensowenig haftet klartxt dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender:innen oder der Empfänger:innen sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.

 

12.9 Tritt ein Schadenereignis im Machtbereich eines Dritten (Netzbetreiber, Zulieferer etc.) ein, so haftet klartxt nur in dem Umfang, in dem der Dritte klartxt gegenüber haftet.

 

12.10 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von klartxt liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, hat klartxt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Derartige Umstände berechtigen klartxt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

12.11 Für Schäden haftet klartxt nur dann, wenn klartxt oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von klartxt oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von klartxt auf solche typischen Schäden begrenzt, die für klartxt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder anstatt einer Leistung, die über 5 % des Nettoauftragswertes hinausgehen, sind auch im Falle einer Nachfristsetzung durch die Kundin oder den Kunden ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

 

12.12 klartxt haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des jeweiligen Angebots betroffen hat.

 

12.13 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber klartxt als auch gegenüber klartxts Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

12.14 Die Haftung für schriftlich von klartxt zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

 

12.15 Web-Hosting-Leistungen werden nicht von klartxt durchgeführt, sondern weitergegeben an Hosting- bzw. Provider-Unternehmen. Dieses werden je nach technischen Gegebenheit des Projektes ausgewählt. klartxt haftet daher nicht für Ansprüche gleich welcher Art, die auf die Web-Hosting-Leistungen zurückzuführen sind, insbesondere nicht für Forderungen aufgrund mangelhafter Leistungen, die Verantwortlichkeit hierfür liegt allein bei den ausgewählten Hosting- bzw. Provider-Unternehmen selbst. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Hosting- bzw. Provider-Unternehmen.

 

13. Haftung der Kundin oder des Kunden

13.1 Die Kundin oder der Kunde versichert, Inhaber:in der ausschließlichen Verwertungsrechte an den von ihm gelieferten Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne) zu sein und die Berechtigung zu haben, diese Rechte auch an Dritte weiter zu übertragen. Weiterhin versichert die Kundin oder der Kunde, dass durch diesen Vertrag Urheber-, Leistungsschutzrechte- und Rechte Dritter nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht verletzt werden.

 

13.2 Die Kundin oder der Kunde haftet für alle Schäden und Forderungen, die sich aus einem Verstoß gegen die unter 14.1 genannten Versicherungen ergeben und stellt klartxt mit Vertragsabschluss im Innenverhältnis frei. Soweit Dritte gegen klartxt Ansprüche geltend machen, ist klartxt verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

13.3 Die Kundin oder der Kunde versichert im Übrigen, dass er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zur Herstellung des Vertragsgegenstandes oder zur Erbringung der Dienstleistungen auf Seiten von klartxt erforderlich sind.

 

13.4 Soweit die Kundin oder der Kunde damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass von ihm bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, derzufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen.

 

13.5 Die Kundin oder der Kunde haftet für alle Schäden, die klartxt und deren Mitarbeitenden, Kundinnnen oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnerinnen oder Vertragspartnern von klartxt durch ihn oder seine Mitarbeitenden und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder -gehilfinnen oder durch von ihm oder ihr oder in seinem Auftrag von Dritten zu Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.

 

13.6 Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird die Kundin oder der Kunde klartxt und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte von klartxt herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

 

14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von klartxt.

 

14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ergänzend gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des deutschen Urheber- und Datenschutzrechts.

 

14.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, oder eine Regelungslücke existieren, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder fehlenden Klausel tritt eine solche, deren wirtschaftlicher Sinn und Zweck der beanstandeten Regelung am nächsten kommt und einer rechtlichen Prüfung standhält.

 

Stand: 01. Dezember 2013

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